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E-Dienstautos: Was die neue Sachbezugsregel ab 2027 für Sie bedeutet

Wer seinen Dienst-Stromer privat nutzt, zahlte bisher keine Steuern. Das ändert sich – aber deutlich sanfter als ursprünglich geplant und von manchen befürchtet.

Für E-Auto-Fahrer war der Sachbezug bisher kein Thema, dieser betrug immer 0 Euro
© IMAGO
Für E-Auto-Fahrer war der Sachbezug bisher kein Thema, dieser betrug immer 0 Euro
Uwe Sommersguter
Leitung Wirtschaft Kärnten/Osttirol