Nach dem Fall eines Religionslehrers aus Salzburg, der Schüler unsittlich berührt haben soll, gibt es nun noch schwerwiegendere Vorwürfe gegen einen Kärntner Pädagogen: Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen in zwei Fällen.
Die Taten sollen sich erst vor wenigen Wochen im privaten Bereich zugetragen haben. Ein elfjähriges Mädchen übernachtete in der Wohnung des Lehrers, weil sie mit dessen Tochter befreundet ist. Der Pädagoge soll sich in der Nacht ins Schlafzimmer der Tochter geschlichen haben, wo sich auch ihre Freundin aufhielt. Im Glauben, die Elfjährige würde schlafen, missbrauchte er sie, wie das Opfer berichtet. Zweimal soll es zu einem solchen Übergriff gekommen sein.
„Das Mädchen hat sich schließlich einer Lehrerin anvertraut, die die Polizei und das Jugendamt verständigt hat“, sagt Markus Kitz, Sprecher der Staatsanwaltschaft Klagenfurt. Das Opfer habe sich jeweils schlafend gestellt, die Taten aber miterlebt. Die Ermittlungen seien noch in der Anfangsphase und der Beschuldigte noch nicht einvernommen worden, so Kitz. Für den Lehrer – er zählte bisher zu den „guten Freunden“ der Familie der Elfjährigen – gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung. Er ist bislang unbescholten. Für den Tatbestand des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen drohen in Österreich Haftstrafen von einem bis zu zehn Jahren.
Die Staatsanwaltschaft hat letzte Woche auch die Bildungsdirektion Kärnten in Kenntnis gesetzt, dass entsprechende Ermittlungen gegen den Lehrer laufen. Der Lehrer wurde noch am selben Tag vom Dienst freigestellt. „Da er sich erst im zweiten Dienstjahr befindet, erfolgt keine Weiterbestellung; das Dienstverhältnis endet daher mit Ablauf des Schuljahres“, sagt Bildungsdirektorin Isabella Penz. Alle Klassen, in denen der Lehrer unterrichtet hat, wurden von der Schulpsychologie besucht. „Dabei wurde den Schülerinnen und Schülern das Unterstützungs- und Beratungsangebot der Schulpsychologie vorgestellt. Sie wurden darüber informiert, dass sie sich jederzeit vertrauensvoll an die Schulpsychologie wenden können, wenn sie Gesprächs- oder Unterstützungsbedarf haben“, so Penz.