Es war das Ende eines feuchtfröhlichen Nachmittags, der den in Graz lebenden Mann nun vor Gericht bringt. Im Februar hatte er einen Bekannten in Voitsberg besucht. „Ich habe ihm beim Entrümpeln des Kellers geholfen und ein Moped besichtigt, das ich kaufen wollte“, schildert der Mittvierziger am Bezirksgericht Voitsberg, wo er sich wegen des Vorwurfs der Körperverletzung verantworten muss. Damals sei auch das eine oder andere Bier getrunken worden. „Ja, ich war alkoholisiert, aber auch sehr gut drauf. Der Sohn meines Freundes brachte mich dann mit dem Auto heim. Als wir am Weg an einem Restaurant vorbeikamen, hatte ich plötzlich Hunger“, erinnert sich der Angeklagte.
„Voller Freude ins Lokal“
Kurzerhand ließ ihn der Fahrer aussteigen, der Mann ging um 18.30 Uhr „voller Freude in das Lokal“, wie er erzählt. Dort soll er aufgrund seiner starken Alkoholisierung bald aufgefallen sein, was der Angeklagte dementiert. „Ich war wirklich sehr gut drauf und überhaupt nicht aggressiv.“ Gekippt sei die Stimmung, als die Betreiber des Restaurants mitteilten, dass er zu betrunken sei und deshalb nichts zu trinken oder essen bekomme.
Ein Video, verschiedene Interpretationen
Von dem Vorfall gibt es ein Video in guter Qualität. Darauf zu sehen ist, wie der Angeklagte eine Flasche Bier nimmt, den noch darin befindlichen Inhalt absichtlich über einem Tisch und dem Boden ausleert und dann in Richtung Theke geht. Kurz darauf wird er von den Wirtsleuten mit Körperkraft hinauskomplementiert, wobei sich der Mann immer wieder umdreht und sich offenbar dagegen wehrt. Dabei wurde eine Person an den Armen verletzt, weshalb der Lokalgast wegen Körperverletzung angeklagt ist.
Über die Interpretation scheiden sich vor Gericht allerdings die Geister: „Sehr nett verhalten haben Sie sich nicht.“ Dass das Ausschütten des Bieres ein Blödsinn war, sieht der Angeklagte ein. Handgreiflich will er aber nicht geworden sein. „Ich habe nur immer wieder gesagt, sie sollen mich nicht angreifen und wollte meinen Rucksack an der Theke holen. Plötzlich hat mir jemand zwei Mal ins Gesicht gegriffen.“ Der Bezirksanwalt gibt zu bedenken: „Auf dem Video schaut es so aus, als ob Sie versuchen, sich am Gastwirt vorbeizudrängen, um sich gegen den Hinauswurf zu wehren.“ Was noch gegen den Angeklagten spreche sei sein Lebenswandel: Bereits 24 Einträge hat der Angeklagte in seiner Strafkarte aufzuweisen, der Großteil davon sei laut Gericht einschlägig.
Prozess vertagt
Der Verteidiger versucht den aktuellen Fall zu relativieren: „Offenkundig gibt es unterschiedliche Lesarten des Überwachungsvideos. Er wollte das Lokal selbst verlassen und nur noch seinen Mantel und den Rucksack nehmen, als er hinausgestoßen wurde. Und selbst wenn jemand verletzt wurde, stellt sich die Frage nach dem Vorsatz. Ich sehe hier nicht einmal einen bedingten.“
Um den Sachverhalt eingehend zu klären und fünf Zeugen zu laden, wird der Prozess vertagt.