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Gäste haben in Italien keinen Anspruch auf Leitungswasser

Der Gerichtshof hat entschieden: Gäste haben in Restaurants und Hotels keinen Anspruch auf Wasser aus dem Hahn. Im italienischen Recht gäbe es keine Vorschrift, die Restaurants oder Hotels verpflichtet, Leitungswasser auszuschenken.

In Italiens Gastronomie muss frisches Leitungswasser nicht ausgeschenkt werden
© IMAGO/Imago / Petra Schneider
In Italiens Gastronomie muss frisches Leitungswasser nicht ausgeschenkt werden