„Eine letzte Chance, ich bitte Sie!“, fleht der Angeklagte. Seine Erwartungen sind hoch bezüglich einer niedrigen Strafe. Sein Problem ist nur, er hat mit 23 Jahren schon neun Vorstrafen und wird jetzt schon wieder wegen mehrerer Taten aus der U-Haft ins Gericht geführt, was ihm sogar eine erhöhte Strafdrohung einbringt: viereinhalb statt drei Jahre.
Ohne Umschweife geständig ist der junge Rumäne gegenüber Richterin Andrea Schwinger-Wagner in der Justizanstalt Graz-Jakomini einen Widerstand gegen die Staatsgewalt gesetzt zu haben. Trotz mehrmaliger Aufforderung eines Justizwachebeamten nahm er die Hand nicht aus der Jackentasche. Er packte den Beamten sogar am Oberkörper und schrie: „Was willst du überhaupt?“ Na ja, kontrollieren, ob er eine Waffe eingesteckt hat. „Es war nur ein Handy!“ Auch verboten. Und warum das alles? „Die Dummheit in meinem Kopf.“
Nicht ganz so eindeutig sei der Vorfall in der Bim gewesen. Laut Anklage bedrohte er einen Bekannten, der einmal gegen seinen Bruder ausgesagt hatte. Mit der Hand in der Jackentasche – als ob er ein Messer hätte – sagte er: „Ich schwöre bei Gott, ich werde dich hier und jetzt abstechen. Wenn du irgendetwas machst, dann steche ich dich ab.“ Der Bedrohte entkam und rief die Polizei. Im Gehen schenkt er dem Angeklagten jetzt noch ein hämisches Lächeln.
„Ich bitte Sie“, sagt der Angeklagte zur Richterin. „Wie sehe ich aus? Wie ein Verbr...?“ Aber er merkt rechtzeitig, dass er die Antwort gar nicht hören will. Leichte Heiterkeit im Saal. Außer „Verpiss dich!“ habe er jedenfalls gar nichts gesagt. „Ein Beispiel“, setzte er an, „Ich sitze hier, nein, blödes Beispiel: Sagen wir, Thomas sitzt...“ – „Hat das irgendetwas mit dem Fall zu tun?“ – „Nein.“
Und dann die Sache mit dem Faustschlag ins Gesicht seiner Freundin. „Nein, Verlobte“, korrigiert er. „Nein, kein Spaß, sie hat Ring. Gut den anderen hat sie geschmissen, vom Balkon...“ Jedenfalls: Sie waren betrunken, sie haben gestritten, er hat gefuchtelt. „Dann ist sie hingefallen.“ – „Das klingt wie eine Zaubershow“, zweifelt die Richterin, dass der Ablauf genau so war. „Haben Sie sie geschlagen?“ – „Damals nicht.“ – „???“ Er muss sich nicht selbst belasten. „Es wird nicht besser, mein Freund“, schaltet sich an diesem Punkt der Verteidiger ein.
Ein Register kann der Angeklagte noch ziehen: „Ich will einfach nur ein normales Leben, wo ich nicht immer Angst haben muss, dass die Polizei wieder reinkommt. Eine Chance...“, gelobt er, sein Leben in den Griff zu bekommen. Seine Freundin helfe ihm dabei. Sie tut es schon, indem sie als Lebensgefährtin die Aussage verweigert. Und auch wenn ihre Freundin, die damals wegen des „Faustschlags ins Gesicht“ den Notruf wählte, vor Gericht einen akuten totalen Gedächtnisschwund erleidet, hat die Richterin keine Zweifel mehr: Schuldspruch in allen Punkten, aber nur einfache, keine schwere Nötigung, 15 Monate Haft.
Entsetzt schlägt der Angeklagte die Hände vors Gesicht. „Nur 15 Monate“, erklärt die Richterin. „Das ist schon die Chance, weniger geht nicht.“ Intensiv beraten von seinem Verteidiger nimmt er an. Jetzt hofft er, dass auch die Staatsanwaltschaft das Urteil nicht bekämpft. Ganz der Profi lächelt er die Staatsanwältin charmant an: „15 Monate sind eh viel...“