Landwirt schaffte nach dem Konkurs seinen Fuhrpark zur Seite
Mitangeklagt war am Grazer Straflandesgericht ein Viehhändler, dem er die Traktoren und Maschinen als Rückzahlung für einen Kredit überließ.
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Der Landwirt behauptet, die Maschinen vor dem Konkurs an den Viehhändler übergeben zu haben, was durch einen handschriftlichen Zettel belegt werden soll.
Der Viehhändler bestreitet, vom Konkurs gewusst zu haben, und erklärt, das Geld per Handschlag verliehen zu haben.
Der Konkursverwalter fordert die Rückgabe der Maschinen, die der Viehhändler im Wert von 73.000 Euro abgeholt hatte.
Der Fall dreht sich um die Frage, ob der Viehhändler vom Konkurs wusste und damit andere Gläubiger geschädigt hat.
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