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Bis zu 40 weitere Gebäude möglich: Grünes Licht für Lakeside Park-Ausbau

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte den Bescheid des Landes. Beschwerde von Anrainern und einer Umweltschutzorganisation wurde als unbegründet abgewiesen.

Das Bundesverwaltungsgericht lehnte die Beschwerde von Anrainern und einer Umweltschutzorganisation gegen den weiteren Ausbau des Lakeside Park ab
© KK
Das Bundesverwaltungsgericht lehnte die Beschwerde von Anrainern und einer Umweltschutzorganisation gegen den weiteren Ausbau des Lakeside Park ab
Uwe Sommersguter
Leitung Wirtschaft Kärnten/Osttirol