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Bis zu 40 weitere Gebäude möglich: Grünes Licht für Lakeside Park-Ausbau

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte den Bescheid des Landes. Beschwerde von Anrainern und einer Umweltschutzorganisation wurde als unbegründet abgewiesen.

© KK
Das Bundesverwaltungsgericht lehnte die Beschwerde von Anrainern und einer Umweltschutzorganisation gegen den weiteren Ausbau des Lakeside Park ab
Uwe Sommersguter
Leitung Wirtschaft Kärnten/Osttirol