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Grobe Schlamperei in der Obersteiermark: Asbestfasern wurden „einfach weggekehrt“

Zwei „Schepfer“ mussten sich am Mittwoch vor Gericht verantworten: Weil ein Dach nicht fachgerecht abgetragen wurde, sind Asbestfasern freigesetzt worden. Die Angeklagten fühlen sich nicht schuldig.

Bei Asbest gelten strenge Vorschriftsmaßnahmen – zumindest theoretisch, wie der Fall aus der Obersteiermark zeigt (Sujetbild)
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Bei Asbest gelten strenge Vorschriftsmaßnahmen – zumindest theoretisch, wie der Fall aus der Obersteiermark zeigt (Sujetbild)
Sarah Ruckhofer
Stv. Ressortleiterin Regionalredaktionen Steiermark, Teamleiterin Regionalredaktion Murtal & Murau