„Marmelade“ darf wieder aufs Brot – aber erst ab 14. Juni
Der österreichische Begriff darf bald wieder im Handel verwendet werden. Die Bundesregierung macht vier EU-Verordnungen auf nationaler Ebene kund, die auch die Kennzeichnung und Zusammensetzung von Honig und Fruchtsäften regeln.
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Die neue EU-Richtlinie erlaubt die Verwendung des Begriffs „Marmelade“ im Handel ab Mitte Juni wieder.
Die österreichische Bundesregierung hat vier EU-Verordnungen zur Kennzeichnung und Zusammensetzung von Honig und Fruchtsäften auf nationaler Ebene kundgemacht.
Die EU hatte 2001 geregelt, dass „Marmelade“ nur für Konfitüren aus Zitrusfrüchten verwendet werden darf.
Künftig müssen Konfitüren einen höheren Fruchtgehalt aufweisen, und bei Honigmischungen muss jedes Ursprungsland mit Prozentangabe vermerkt werden.
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