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„Marmelade“ darf wieder aufs Brot – aber erst ab 14. Juni

Der österreichische Begriff darf bald wieder im Handel verwendet werden. Die Bundesregierung macht vier EU-Verordnungen auf nationaler Ebene kund, die auch die Kennzeichnung und Zusammensetzung von Honig und Fruchtsäften regeln.

Die Marmelade kehrt auf den Frühstückstisch zurück.
© Ernst Weingartner
Die Marmelade kehrt auf den Frühstückstisch zurück.
Simon Rosner
Redakteur Innenpolitik