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Bei Park-&-Ride-Anlage häufen sich Parkstrafen

Stadt Spittal und ÖBB erklären, dass ausschließlich auf den markierten Stellplätzen geparkt werden darf, andernfalls droht eine Organstrafverfügung von 20 Euro. Verstärkte Kontrollen gibt es erst seit Kurzem.

Ein Parkplatz mit einer Parkstrafe
© KLZ/Montage (Katholnig, KK/Privat)
Der Park-&-Ride-Parkplatz beim Bahnhof Spittal ist stark ausgelastet, wer außerhalb der markierten Stellflächen parkt, muss mit einer Organstrafverfügung von 20 Euro rechnen
Leonie Katholnig
Regionalbüro Oberkärnten