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Streit um im Baumarkt gekaufte Klospülung landete vor Gericht

Ein Mann brachte eine Klospülung zurück in den Baumarkt. Diese war jedoch eine andere als die gekaufte. Somit ein Fall für das Bezirksgericht.

In „Bereicherungsabsicht“ soll ein Angeklagter eine falsche, wertlose „Betätigungsplatte“ in einen Baumarkt gebracht haben. Diese habe nicht gepasst, wie er sagt. Behalten habe er sich angeblich die wertvolle Marken-Klospülung
© Sujet: Dan Race - Fotolia
In „Bereicherungsabsicht“ soll ein Angeklagter eine falsche, wertlose „Betätigungsplatte“ in einen Baumarkt gebracht haben. Diese habe nicht gepasst, wie er sagt. Behalten habe er sich angeblich die wertvolle Marken-Klospülung
Maria Steinwender
Redakteurin Regionalredaktion Murtal & Murau