Faktencheck.
Die über 13-stündige Verhandlung am Landesgericht Innsbruck um den Tod einer 33-jährigen Bergsteigerin am Glockner wirft die Frage nach der Verfahrensführung auf. Was ist laut Gesetz zumutbar?
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Eine über 13-stündige Gerichtsverhandlung in Innsbruck wirft Fragen zur Verfahrensführung auf.
Der Angeklagte wurde wegen grob fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen und erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von fünf Monaten sowie eine Geldstrafe von 9600 Euro.
Die Strafprozessordnung kennt keine Obergrenzen für Arbeitszeiten, anders als das Arbeitsrecht.
Die Verhandlung muss gesetzmäßig geführt werden und auf die Verhandlungsfähigkeit aller Teilnehmer achten.
Lange Gerichtstage kommen häufig vor, da alle Beteiligten oft wünschen, dass der Prozess am selben Tag beendet wird.
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