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Muss die Faschingsgilde aus rechtlichen Gründen Schadenersatz fordern?

Die Villacher Faschingsgilde will vom mutmaßlichen Mörder Schadenersatz für ausgefallene Sitzungen. Doch zwingt sie wirklich das Gesetz zu diesem Schritt? Zwei Universitätsprofessoren ordnen den Fall ein.

Karl Glanznig, Faschingsgilde Villach
© Helmuth Weichselbraun
Karl Glanznig, Faschingsgilde Villach
Thomas Cik
Leiter Kärnten-Ressort