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Chance nicht genutzt: „Haben Sie lieber eine Vorstrafe?“

Weil einem Jugendlichen das Drogenberatungsprogramm zu mühsam war, sitzt er erneut vor Gericht – mit deutlich unangenehmeren Folgen als bisher.

Einem Jugendlichen wird vorgeworfen, Marihuana für den persönlichen Gebrauch besessen, konsumiert und weitergegeben zu haben. Das ist strafbar, grundsätzlich und immer
© Sujet: KLZ / Stefan Pajman
Einem Jugendlichen wird vorgeworfen, Marihuana für den persönlichen Gebrauch besessen, konsumiert und weitergegeben zu haben. Das ist strafbar, grundsätzlich und immer
Maria Steinwender
Redakteurin Regionalredaktion Murtal & Murau