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© IMAGO/ImagoEine Frau verbirgt ihr Gesicht|Die Frau sagt aus, der Geschlechtsverkehr sei nicht einvernehmlich gewesen 
Bei heiklem Prozess in Kärnten steht Aussage gegen Aussage
Angeklagt ist nicht Vergewaltigung, sondern die schwer nachweisbare Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung.
Thomas Martinz
Redakteur Bundesland Kärnten