Anders als der hausärztliche Bereitschaftsdienst ist der Notdienst der Apotheken verpflichtend. Heuer wird wegen vieler aufeinander folgender Feiertage ein besonders großer Andrang erwartet.
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Apotheken sind verpflichtet, einen Notdienst anzubieten, im Gegensatz zum hausärztlichen Bereitschaftsdienst, der auf Freiwilligkeit basiert.
Aufgrund vieler aufeinanderfolgender Feiertage wird ein erhöhter Andrang in Apotheken erwartet, was zu längeren Wartezeiten führen kann.
Apotheken dürfen während des Notdienstes nicht vollständig geöffnet sein; der Verkauf erfolgt über ein kleines Fenster.
Der Präsident der Apothekerkammer Kärnten fordert eine bessere Förderung der Notdienste durch die Politik, da diese oft ein Verlustgeschäft sind.
Informationen über geöffnete Apotheken und deren Verfügbarkeit von Medikamenten sind auf der Webseite der Apothekerkammer oder in der "ApoApp" zu finden.
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