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Motorschaden nach Autokauf – dennoch steht der Käufer vor Gericht

Weil er den Restbetrag nach dem Kauf eines Pkw nicht bezahlt hat, muss sich der Käufer vor dem Bezirksgericht verantworten, obwohl der Wagen gar nicht fahrtüchtig war.

Gleich nach dem Kauf hatte der Wagen eine Havarie (Sujetbild)
© IMAGO/Michael Bihlmayer
Gleich nach dem Kauf hatte der Wagen eine Havarie (Sujetbild)
Robert Preis
Regionalredaktion Voitsberg