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Wegen Wiederbetätigung

Aula-Chefredakteur in Graz zu vier Jahren Haft verurteilt

Die Geschworenen verneinten aber knapp den schwerwiegendsten Anklagepunkt nach Artikel 3d des Verbotsgesetzes mit einer Strafdrohung von zehn Jahren.
Der Artikel für Sie zusammengefasst
Diese Zusammenfassung wurde künstlich erzeugt. Wir entwickeln dieses Angebot stetig weiter und freuen uns über Ihr Feedback.
  • Der ehemalige Chefredakteur des rechtsextremen Magazins wurde wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu vier Jahren Haft verurteilt.
  • Die Geschworenen entschieden einstimmig über die Anklage nach §3 des Verbotsgesetzes, was eine Strafdrohung von bis zu zehn Jahren mit sich bringt.
  • Der Prozess begann Mitte September und forderte das Gericht, insbesondere die Geschworenen, stark heraus.
  • Die Anklage umfasste etwa 300 Artikel, die NS-Propaganda verbreitet haben sollen.
  • Die Menschenrechtsorganisation SOS Mitmensch bezeichnete das Urteil als „politischen Supergau“ angesichts der Verflechtungen mit der FPÖ.
Die Geschworenen entschieden, dass der Angeklagte nicht gegen Artikel 3d Verbotsgesetz verstoßen hat
© APA / Erwin Scheriau
Die Geschworenen entschieden, dass der Angeklagte nicht gegen Artikel 3d Verbotsgesetz verstoßen hat
© APA / Erwin Scheriau
Author Alfred Lobnik
Alfred Lobnik Redakteur Bundesland Steiermark
Redakteur Bundesland Steiermark
3. Dezember 2025,
17:41 Uhr

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