Darf man Rasern ihre Autos gar nicht wegnehmen? Höchstgericht prüft
Verfassungsgerichtshof beschäftigt sich mit Antrag des steirischen Landesverwaltungsgerichts. In Klagenfurt geht die erste Versteigerung eines beschlagnahmten Raser-Autos ins Finale.
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Das Höchstgericht prüft die Verfassungsmäßigkeit der Beschlagnahmung von Raser-Autos.
Seit März 2024 können Behörden Autos von Rasern beschlagnahmen, aber die Verfassungsmäßigkeit wird angezweifelt.
Ein Steirer legte Beschwerde ein, nachdem sein Auto wegen Geschwindigkeitsüberschreitung beschlagnahmt wurde.
In Klagenfurt wird das erste beschlagnahmte Raser-Auto versteigert, während in Wien über die Beschlagnahmung entschieden wird.
Die Versteigerungserlöse fließen zu 70% in den Verkehrssicherheitsfonds und zu 30% an das jeweilige Bundesland oder den Bund.
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