Ein Wanderweg durch einen oststeirischen Hühnerhof: Ein Kuriosum, aber nun auch gerichtlich bestätigt
Grundbesitzer zogen nach Klage der Naturfreunde den Kürzeren: Sie durften einen Wanderweg nicht absperren. Eine „stille Enteignung“ ist dies aber ebenso wenig wie ein „Sieg für die Freizeitgesellschaft“.