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Wie die Bezirkshauptmannschaft gegen Werbung entlang der südoststeirischen Straßen vorgeht

Außerorts sind Werbungen und Ankündigungen an Straßen bis zu 100 Meter vom Fahrbahnrand verboten. Die Bezirkshauptmannschaft geht nun gegen diese vor.

Nach der Straßenverkehrsverordnung sind solche Werbungen und Ankündigungen, wie hier beispielhaft abgebildet, innerhalb einer Entfernung von 100 Meter vom Fahrbahnrand außerhalb von Ortsgebieten verboten
© KLZ / Jonas Rettenegger
Nach der Straßenverkehrsverordnung sind solche Werbungen und Ankündigungen, wie hier beispielhaft abgebildet, innerhalb einer Entfernung von 100 Meter vom Fahrbahnrand außerhalb von Ortsgebieten verboten
Jonas Rettenegger
Redakteur Regionalredaktion Feldbach