Hilfe für Steirer in besonderer Lebenslage neu geregelt
Wenn Kühlschrank und Waschmaschine eingehen oder Geld fürs Kinderbett fehlt: Das Land hilft in der Not mit bis zu 500 Euro. Das muss man wissen.
Die Steiermark hat die „Hilfen in besonderen Lebenslagen“ lange über das Land oder die Sozialhilfeverbände ausbezahlt. Eine einheitliche Richtlinie fehlte, nach dem Aus der Sozialhilfeverbände wurde das nun nachgeholt. Bis zu 500 Euro können Steirerinnen und Steirer mit wenig Einkommen im Notfall erhalten. „Beispielsweise beim Ersatz einer defekten Waschmaschine“, erzählt Landesrat Hannes Amesbauer (FPÖ). Was man wissen muss:
Wofür kann man diese Hilfe erhalten?
Zum Beispiel, um einen Mietrückstand auszugleichen; wenn wichtige Haushaltsgeräte (Kühlschrank, Waschmaschine, Herd) oder das Bett kaputtgegangen sind und das Geld für einen Ersatz oder die Reparatur fehlt.
Wofür noch?
Wann das Geld für Kinderbett oder Kinderwagen fehlt oder einmal eine teurere Behandlung notwendig ist. Geholfen werden kann auch beim Zahlen einer Zahnprothese oder Krankenkassenbrille.
Wenn das Geld für Lebensmitteleinkauf fehlt?
Da gibt es Gutscheine über 50 Euro pro alleinstehender Person. Für jede weitere erwachsene Person 30 Euro und 20 Euro für jede minderjährige Person.
Wer kommt für diese Hilfe infrage?
Grundsätzlich muss man 18 Jahre alt sein und seit zwei Jahren den Hauptwohnsitz in der Steiermark haben. Das gilt für österreichische Staatsbürger und solche, die in Österreich aufenthaltsberechtigt sind (EU-Bürger, ...).
Wer kann die Hilfe nicht beantragen?
Wer „zu viel“ verdient (siehe weiter unten); wer bereits eine Sozialunterstützung erhält oder wer unter das Behindertengesetz fällt. Keinen Anspruch haben außerdem Asylwerber sowie subsidiär Schutzberechtigte.
Wo liegt die Obergrenze fürs Einkommen?
Die richtet sich nach der Armutsgefährdungsschwelle und liegt heuer bei 1661 Euro netto monatlich für einen Einpersonen-Haushalt.
Kann man mehrmals im Jahr um diese Hilfe ansuchen?
Nein. Vielmehr muss man innerhalb von vier Wochen um Hilfe ansuchen.
Wohin wende ich mich?
Mit Brief an die Sozialservicestelle der Abteilung 11, Hofgasse 12, 8010 Graz oder per Mail an sozialservicestelle@stmk.gv.at (oder Fax an: 0316/877-3058)
Wo kann ich mich telefonisch erkundigen?
Im Sozialservice des Landes unter der kostenlosen Telefonnummer 0800/20 10 10.
Was muss im Antrag dabei sein?
„Das Ziel ist klar: Wir helfen jenen, die tatsächlich Unterstützung brauchen, und sorgen gleichzeitig dafür, dass das soziale Gleichgewicht gewahrt bleibt“, so Soziallandesrat Amesbauer. Mit der neuen Richtlinie würde eine verlässliche und landesweit einheitliche Grundlage für Hilfe in besonders schwierigen Lebenssituationen geschaffen.
