Darf man nach Geschlechtsänderung früher in Pension gehen?
Der Fall eines ehemaligen Stundenhotelbetreibers, der offenbar als Scherz formal zur Frau wurde, sorgt für Aufsehen. Nun wird wegen möglichen Sozialbetrugs ermittelt.
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Ein ehemaliger Stundenhotelbetreiber änderte seinen Geschlechtseintrag und darf deshalb nun möglicherweise früher in Pension gehen.
Grundsätzlich gilt bei der Ermittlung das Regelpensionsalter jenes Geschlecht, das im Zentralen Personenstandsregister eingetragen ist.
Der Geschlechtseintrag kann in Österreich nicht nach Belieben geändert werden, es sind Beweise erforderlich.
Ermittlungen wegen Sozialbetrugs laufen, da es sich im Fall von "Waltraud" um einen Scherz gehandelt haben könnte.
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