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Taferl-Posse

Schilda vor Gericht: Behörde war Hausnummer nicht grün genug

Stadt verrechnet Bürger Amtshandlung im Außendienst und schreibt ihm neue Hausnummer-Tafel vor. Er wehrt sich erfolgreich vor Gericht, bleibt aber auf den „Spesen“ sitzen.
Der Artikel für Sie zusammengefasst
Diese Zusammenfassung wurde künstlich erzeugt. Wir entwickeln dieses Angebot stetig weiter und freuen uns über Ihr Feedback.
  • Ein Bürger wehrt sich erfolgreich gegen eine Gebühr für eine angeblich nicht ordnungsgemäße Hausnummer.
  • Die Behörde hatte eine Kommissionsgebühr von 50 Euro für einen Außendienstbesuch in Rechnung gestellt.
  • Das Gericht entschied, dass die Gebühr nicht zu zahlen ist, da die Hausnummer lesbar und ordnungsgemäß angebracht war.
  • Die Verordnung von 2001 gilt nur für neue Hausnummern, nicht für ältere, die bereits vorhanden sind.
  • Der Bürger muss dennoch 44,30 Euro für die Beschwerde zahlen, spart aber zukünftigen Bürgern ähnliche Gebühren.
Es grünt so grün: Markus Gerold präsentiert das beanstandete Taferl
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Author Bernd Hecke
Bernd Hecke Chefreporter
Chefreporter
21. September 2025,
4:45 Uhr

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