Fit für Küche oder Schichtarbeit? Angeklagter blieb monatelang Unterhalt schuldig
Am Bezirksgericht Judenburg muss sich ein Angeklagter verantworten: Er hatte über Monate hinweg keinen Cent für seinen Sohn gezahlt. Außerdem habe er das AMS nicht über seine gesundheitlichen Einschränkungen informiert.
Der Artikel für Sie zusammengefasst
Diese Zusammenfassung wurde künstlich erzeugt. Wir
entwickeln dieses Angebot stetig weiter und freuen uns über Ihr Feedback.
Ein Angeklagter am Bezirksgericht Judenburg wurde beschuldigt, keinen Unterhalt für seinen Sohn gezahlt zu haben.
Der Angeklagte behauptete, gesundheitliche Probleme zu haben, die ihn an der Arbeit in einer Küche hinderten, aber er war in der Lage, Schichtarbeit zu leisten.
Ein ärztlicher Befund zeigte, dass der Angeklagte vor fünf Jahren bei einem Psychiater war, was die Richterin in Frage stellte.
Ein Vertreter des AMS Judenburg widersprach der Darstellung des Angeklagten über gesundheitliche Einschränkungen.
Der Angeklagte wurde wegen Verletzung der Unterhaltspflicht schuldig gesprochen und erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von fünf Monaten.
Dieser Inhalt ist exklusiv für Digitalabonnent:innen der Kleinen Zeitung.
Leider lassen Ihre derzeitigen Cookie-Einstellungen den Login und damit eine Überprüfung Ihres Abo-Status nicht zu. Eine Darstellung des Inhalts ist dadurch nicht möglich.
Wir verwenden für die Benutzerverwaltung Services unseres Dienstleisters Piano Software Inc. ("Piano").
Dabei kommen Technologien wie Cookies zum Einsatz, die für die Einrichtung, Nutzung und Verwaltung Ihres Benutzerkontos unbedingt notwendig sind.
Mit Klick auf "Angemeldet bleiben" aktivieren Sie zu diesem Zweck die Verwendung von Piano und es werden über Ihren Browser Informationen (darunter auch personenbezogene Daten) verarbeitet.
Die Datenschutzinformation von Kleine Zeitung können Sie hier einsehen.