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© Sujetbild: APA / Georg HochmuthAls „leicht alkoholisiert“ bezeichnete der Angeklagte seinen Zustand zum Unfallzeitpunkt – der Alktest ergab einen Wert von 1,24 Promille 
Dieser „Schmäh“ ging zu weit: Alkolenker kracht in Zaun des Freundes
Junger Angeklagter hatte 1,24 Promille im Blut, als er etwas „Saudummes“ gemacht hat. Aber er habe daraus gelernt, sagt er vor Gericht.
Maria Steinwender
Redakteurin Regionalredaktion Murtal & Murau