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Dieser „Schmäh“ ging zu weit: Alkolenker kracht in Zaun des Freundes

Junger Angeklagter hatte 1,24 Promille im Blut, als er etwas „Saudummes“ gemacht hat. Aber er habe daraus gelernt, sagt er vor Gericht.

Als „leicht alkoholisiert“ bezeichnete der Angeklagte seinen Zustand zum Unfallzeitpunkt – der Alktest ergab einen Wert von 1,24 Promille
© Sujetbild: APA / Georg Hochmuth
Als „leicht alkoholisiert“ bezeichnete der Angeklagte seinen Zustand zum Unfallzeitpunkt – der Alktest ergab einen Wert von 1,24 Promille
Maria Steinwender
Redakteurin Regionalredaktion Murtal & Murau