Pflichtschulärzte müssten 12 Volksschulkinder pro Stunde untersuchen
An Pflichtschulen werden die Kosten für Schulärzte von den einzelnen Gemeinden gestemmt. Die Vergütung war bislang wenig lukrativ, weshalb eine einheitliche Versorgung fehlt. An Bundesschulen sind Schulärzte unterdessen angestellt – und verdienen mehr. Es geht um 22 Euro pro Kind vs. 264 Euro pro Stunde.