„In einer kleinen Gemeinde bleibt eh nichts geheim“
Gelassen blicken Kärntens Gemeinden auf neues Gesetz ab 1. September, mit dem Bürger ein Grundrecht auf Zugang zu Informationen haben. Proaktive Veröffentlichungspflicht haben nur 17 Gemeinden.
In den Gemeindeämtern ist noch nicht abschätzbar, wie viele Anfragen von Bürgern es mit dem neuen Gesetz geben wird.|In den Gemeindeämtern ist noch nicht abschätzbar, wie viele Anfragen von Bürgern es mit dem neuen Gesetz geben wird.