Angeklagter wütete in Wohnung, am nächsten Tag hasste er sich dafür
Mit 1,6 Promille intus demolierte ein junger Mann Teile einer Wohnung. Zur Verhandlung kommt er erst nach Anruf durch die Richterin und bekennt sich schuldig.
Ein Geschädigter ist da und ein Polizist als Zeuge. Wer nicht zur Verhandlung wegen Sachbeschädigung vor dem Bezirksgericht Feldbach erschienen ist, das ist der Angeklagte. Bezirksrichterin Elisabeth Schwarz ruft den jungen Mann an und der hebt tatsächlich ab. Er habe sich im Termin vertan, gibt er an. Er werde kommen, aber das werde dauern.
Lärm, der sich wie Schüsse anhörte
Der junge Mann hat in seiner Mietwohnung gewütet, die Badezimmertür eingetreten und Küchenkastl durch Herausreißen demoliert. Er habe ab und zu solche Aussetzer, soll er gegenüber der Polizei geäußert haben. Die war durch mehrere Notrufe alarmiert worden, weil sich der Lärm in dem Mietshaus für manche sogar wie Schüsse angehört haben soll. Die Polizei, die deshalb mit zwei Streifen anrückte, verschaffte sich Zutritt zur Wohnung, fand die Beschädigungen und mehrere leere Bierdosen vor. 1,6 Promille hatte der junge Mann intus. Er habe sich uneinsichtig und aggressiv verhalten, sagt der Polizist. Man musste Nachschau halten, weil unklar war, ob sich nicht eine weitere Person in der Wohnung befindet.
Kurios, aber nicht ohne Folgen
Po-Grapscher, Langfinger und Raufereien – was einen so alles vor das Bezirksgericht bringen kann. Lesen Sie über die Fälle, die bei Bezirksrichterin Elisabeth Schwarz in Feldbach landen.
Schwarz will wissen, ob der Mann den Eindruck gemacht habe, nicht zurechnungsfähig zu sein. „Betrunken ja, aber nicht unzurechnungsfähig“, so der Polizist. Der junge Mann wurde ins LSK Graz (LKH Graz II Standort Süd) eingewiesen. Der Geschädigte – es stellt sich heraus, dass er nur einer von mehreren Eigentümern ist, denen das Gebäude gehört – hat vom Vorfall nur durch Polizei und Nachbarn erfahren.
Das war blöd von mir. Am nächsten Tag habe ich mich eh dafür gehasst.
— Angeklagter
Inzwischen ist auch der Angeklagte da und bekennt: „Ich fühle mich schuldig.“ Den Schaden will er wiedergutmachen, zur Höhe kann er keine Angaben machen. Aber es liegt ein Kostenvoranschlag einer Tischlerei vor: 516 Euro. Zum Thema „aggressiv“ sagt der Angeklagte: „Vier Polizisten sind in meine Wohnung marschiert. Ich bin nicht informiert worden, um was es überhaupt geht.“ Dass sehr deftige Schimpfwörter gegenüber den Beamten gefallen sein sollen, ist nicht Thema der Verhandlung. Schwarz fasst es so zusammen: „Sie müssen ziemlich laut gewesen sein.“
Er will den Alkoholkonsum minimieren
Der junge Mann zeigt sich einsichtig: „Das war blöd von mir. Es wird nicht mehr vorkommen. Mein Alkoholkonsum wird angepasst beziehungsweise minimiert.“ Und er bekennt: „Am nächsten Tag habe ich mich eh dafür gehasst.“
Das Urteil: 80 Tagsätze à 10 Euro, 100 Euro Gerichtskosten und 516 Euro Schadenersatz.



