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PV-Produzenten können künftig Strom an Nachbarn oder Freunde verkaufen

Neues Gesetz ermöglicht „Peer-to-Peer-Verträge“ ohne einen Energieversorger zwischenzuschalten. Der fällt um seine Marge um, PV-Besitzer und Abnehmer können eigenen Preis festlegen.

PV-Anlagenbesitzer, die ihren Strom beispielsweise für sechs Cent einspeisen, können diesen künftig etwa an Nachbarn verkaufen, die derzeit 14 Cent zahlen
© IMAGO/Imago
PV-Anlagenbesitzer, die ihren Strom beispielsweise für sechs Cent einspeisen, können diesen künftig etwa an Nachbarn verkaufen, die derzeit 14 Cent zahlen
Uwe Sommersguter
Leitung Wirtschaft Kärnten/Osttirol