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Betrunkener schlug Freundin, weil sie ihn vom Autofahren abhielt

Junger Mann rastete an seinem Geburtstag aus, schlug Freundin und wütete auf der Suche nach Autoschlüssel in Wohnung. Er zeigt sich reumütig und hat eine Therapie begonnen.

Junger Mann stand wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung vor Gericht
© KLZ / Helmut Steiner
Junger Mann stand wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung vor Gericht
Helmut Steiner
Redakteur Regionalredaktion Feldbach

„Ich fühle mich schuldig“, sagt der junge Mann, der vor Bezirksrichterin Elisabeth Schwarz sitzt. Es geht um Körperverletzung und Sachbeschädigung. Er soll seiner Freundin mit der Faust ins Gesicht geschlagen und gegen eine Wohnungseingangstür getreten haben. Deren Verglasung musste auch dran glauben.

Im Rausch durchgedreht

Schwarz will Genaueres über den Hergang wissen. Da kann der Angeklagte nur damit dienen, was ihm im Nachhinein erzählt wurde: „Ich weiß nicht mehr viel von diesem Tag.“ Denn er hatte 2,56 Promille intus. „Ich war sehr betrunken und hatte mich nicht unter Kontrolle“, sagt der junge Mann. „Ich bin durchgedreht.“ Weil die Freundin ihn vom Autofahren abhalten wollte – was ihr auch gelang, indem sie den Autoschlüssel versteckte. Es war sein eigener Geburtstag, der gefeiert wurde. „Ich wollte noch woanders hinfahren. Sie hat den Schlüssel versteckt. Ich wurde zornig“, so der Angeklagte.

In der Wohnung gewütet

Bei der Suche hat er in der Wohnung herumgewütet, einige Laden herausgerissen, den Inhalt auf dem Boden verstreut und Möbel umgeworfen, wie Fotos zeigen, die Schwarz dem Angeklagten auf dem Bildschirm noch einmal vor Augen führt. Zu sehen ist auch die kaputte Glasscheibe. Beim Einschlagen hat sich der Mann an der Hand verletzt.

Kurios, aber nicht ohne Folgen

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Therapie begonnen

Den Schaden an der Tür – 937 Euro – hat der Angeklagte schon wieder gutgemacht. „Ich habe auch eine Psychotherapie angefangen – auch bezüglich Alkohol“, bringt der Mann vor. Ein Termin war schon. Da will Schwarz mehr wissen und zieht fragend die Augenbrauen hoch: „Einen weiteren Termin haben Sie nicht ausgemacht? War das nur ein Alibitermin?“ Etwa, um vor Gericht besser dazustehen? Nein, rechtfertigt sich der Mann, er wollte den Verhandlungstermin abwarten, weil er da schon wieder eine neue Arbeitsstelle hatte. Nur informell wird die verletzte Frau – ob noch Freundin oder Ex bleibt offen – befragt. Sie schließt sich dem Verfahren nicht an und will kein Schmerzensgeld.

Angeklagter: „Wird nie wieder vorkommen“

Der junge Mann hat bereits eine Vorstrafe wegen eines Verkehrsunfalls am Konto. 130 Tagsätze à 15 Euro lautet das Urteil, dazu kommen 150 Euro Prozesskosten. Schwarz rät dem Mann, die Therapie weiter zu machen. Der sagt: „Ich bereue, was geschehen ist. Es wird nie wieder vorkommen. Es war eine einmalige Sache.“

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