Die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs haben entschieden: Alle Haushalte müssen für den ORF zahlen. Den Beitrag muss auch der begleichen, der keinen Fernseher, kein Radio, kein internettaugliches Gerät besitzt.
Der Verfassungsgerichtshof zementiert mit seinem Erkenntnis zu den ORF-Gebühren die Marktposition des Ex-Monopolisten ein. Das hat weitreichende Konsequenzen.