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© Jürgen FuchsDie Schülerinnen und Schüler des Borg Dreierschützengasse bei ihrer Rückkehr an die Schule 
Versicherungsschutz: Amoklauf am Borg Dreierschützengasse gilt als Arbeitsunfall
Die AUVA stuft die Amoktat im Borg Dreierschützengasse als Arbeitsunfall ein. Von dieser Bewertung profitieren betroffene Schülerinnen und Schüler.
Martina Marx
Redakteurin Steiermark-Ressort, Gesundheit