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Versicherungsschutz: Amoklauf am Borg Dreierschützengasse gilt als Arbeitsunfall

Die AUVA stuft die Amoktat im Borg Dreierschützengasse als Arbeitsunfall ein. Von dieser Bewertung profitieren betroffene Schülerinnen und Schüler.

Die Schülerinnen und Schüler des Borg Dreierschützengasse bei ihrer Rückkehr an die Schule
© Jürgen Fuchs
Die Schülerinnen und Schüler des Borg Dreierschützengasse bei ihrer Rückkehr an die Schule
Martina Marx
Redakteurin Steiermark-Ressort, Gesundheit