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Syrer legte gefälschten Führerschein zur Umschreibung vor

Angeklagter will von Totalfälschung nichts gewusst haben. Den Nachweis, dass er überhaupt einen Führerschein gemacht hat, kann er nicht erbringen.

Die Vorlage eines gefälschten Führerscheins brachte einen syrischen Staatsbürger vor das Bezirksgericht
© Helmut Steiner
Die Vorlage eines gefälschten Führerscheins brachte einen syrischen Staatsbürger vor das Bezirksgericht
Helmut Steiner
Redakteur Regionalredaktion Feldbach

Ein syrischer Staatsbürger hat einen total gefälschten Führerschein aus seinem Herkunftsland zur Umschreibung vorgelegt. Dafür musste er sich nun vor dem Bezirksgericht Feldbach verantworten. Vorgeworfen wird ihm nicht die Fälschung, sondern die Verwendung.

Totalfälschung auf Laserpapier gedruckt

Der Mann fühlt sich nicht schuldig. Seine Aussagen und Antworten übersetzt eine Dolmetscherin. Er habe nicht gewusst, dass das Dokument gefälscht ist. Hätte er es gewusst, dann hätte er ihn nicht verwendet. Für ihn war der vorgelegte Führerschein das Originaldokument. „Es ist aber eine Fälschung“, stellt Bezirksrichterin Elisabeth Schwarz klar. „Wenn das festgestellt worden ist, ist es so“, lautet die Antwort des Angeklagten.

Kurios, aber nicht ohne Folgen

Po-Grapscher, Langfinger und Raufereien – was einen so alles vor das Bezirksgericht bringen kann. Lesen Sie über die Fälle, die bei Bezirksrichterin Elisabeth Schwarz in Feldbach landen.

Laut Untersuchung des Landeskriminalamtes ist die Fälschung auf Laserpapier gedruckt und in Folie eingeschweißt. Vier Jahre habe er den Führerschein in der Türkei verwendet, erklärt der Mann. Verwandte haben ihm das Dokument nach seiner Flucht nachgeschickt.

Angeklagter bedankt sich für Geldstrafe

Seinen Job als Mechaniker in Österreich habe er verloren, weil er jetzt keinen Führerschein habe. Was er gemacht habe, will Schwarz wissen: „Wir haben keinen Beweis, dass er einen Führerschein besitzt und überhaupt den Führerschein gemacht hat.“ Er könne eh nichts machen, in Syrien sei Krieg, gibt sich der Mann resigniert: „Entscheiden Sie.“ Und er bedankt sich im Vorhinein, dass die Richterin ihm eine Geldstrafe geben wird. So kommt es auch: Schuldspruch und eine Geldstrafe von 120 Tagsätzen à 4 Euro plus 50 Euro Gerichtskosten.

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