Junger Mann kassierte 260 Euro für Gemüsekisten, lieferte sie aber nicht
Angeklagter hat schon mehrere Verurteilungen wegen Betruges auf dem Kerbholz. Nach erneuter Tat entgeht er nur knapp einer unbedingten Freiheitsstrafe.
„Ich fühle mich schon ein bisschen schuldig“, sagt der junge Mann, der vor Bezirksrichterin Elisabeth Schwarz sitzt. Es geht um rund 100 faltbare Gemüsekisten, die er im Internet zum Verkauf anbot, 260 Euro dafür überwiesen bekam, aber nie geliefert hat. Der geprellte Interessent erstattete Anzeige. „Sie waren kaputt“, rechtfertigt sich der Angeklagte. Es habe immer wieder Kontakt mit dem Abnehmer gegeben. Er habe ihm auch versichert, dass er das Geld zurückbekomme. „Warum haben Sie nicht geschaut, ob die Kisten funktionieren, bevor Sie sie anbieten?“, will Schwarz wissen. Das sei sein Fehler gewesen. Aber die Kisten seien bei einem Freund eingelagert gewesen.
Käufer ständig vertröstet
Auf die Frage der Bezirksrichterin, warum das Geld nicht rasch zurückgezahlt habe, beginnt der Angeklagte herumzueiern. Er sei im Ausland gewesen, habe dort geheiratet. Schwarz hält dem Mann vor, dass er erst nach der Einvernahme durch die Polizei die Rücküberweisung durchgeführt habe – mehr als fünf Monate, nachdem er das Geld erhalten hat. „Das nennt man Betrug. Sie haben die ganze Zeit gar nichts gemacht“, spricht Schwarz Klartext. „Das war mein großer Fehler“, bekennt der Angeklagte mehrmals.
Kurios, aber nicht ohne Folgen
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Die Richterin geht auf seine finanzielle Lage ein: „Sie haben schon so viele Exekutionen. Sie haben kein Geld. Wie wäre es mit Privatkonkurs. Erkundigen Sie sich.“ Das will er machen.
Geld zurück nach Anzeige bei der Polizei
Der geprellte Interessent schildert als Zeuge das langwierige Hin und Her: „Ich habe gewartet und geschrieben. Er hat mir höflich zurückgeschrieben. Von einem Defekt der Kisten war nicht die Rede. Nach zwei Monaten wollte ich mein Geld zurück.“ Er habe mit Anwalt und Polizei gedroht, machte dann auch eine Anzeige und nach der Einvernahme sei das Geld rücküberwiesen worden.
Haarscharf an der Haft vorbei
Für den Angeklagten wird es eng. Er hat mehrere Verurteilungen wegen Betruges auf dem Konto, für die er unter anderem zwei bedingte Freiheitsstrafen ausfasste. 14 Monate sind noch offen. Erschwerend sei die Tatbegehung innerhalb offener Probezeiten, hält ihm Schwarz vor: „Sie haben kein Geld. Es kommt bei Ihnen nur mehr eine unbedingte Freiheitsstrafe in Betracht.“ Der Angeklagte kämpft mit den Tränen. „Schuldig“, lautet das Urteil. Aber mit dem Strafmaß gibt ihm Schwarz nochmals eine Chance: Drei Monate bedingt, Probezeit drei Jahre.