Wieso ein getuntes Bobby Car eine Nummerntafel braucht
In Graz sieht man öfters motorisierte Bobby Cars herumflitzen. Doch das Verwaltungsgericht entschied nun: Eigentlich handelt es sich bei den Rutschautos mit E-Motor um ein Kraftfahrzeug.
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Das Verwaltungsgerichtshof entschied, dass motorisierte Bobby Cars in Graz als Kraftfahrzeuge gelten und daher eine Nummerntafel benötigen.
Ein Fall von 17 Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung und das Kraftfahrgesetz wurde behandelt, bei dem ein E-Bobby-Car auf einem Gehsteig angehalten wurde.
Das Gericht entschied, dass das Bobby Car mit Motor ein „fahrzeugähnliches Spielzeug“ ist, rechtlich einem Skateboard oder Kinderfahrrad gleichgesetzt.
Die Landespolizeidirektion Steiermark schaltete den Verwaltungsgerichtshof ein, der die Entscheidung der Landesinstanz revidierte.
Trotz des Urteils fahren Brunner und Co. weiterhin mit den Bobby Cars und betonen, dass sie bei Geschwindigkeiten über 25 km/h die gleichen Vorrichtungen wie Fahrräder benötigen.
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