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© KLZ / Helmut SteinerDrei Verhandlungen gab es in einem Fall von Untreue. Dann nahm die Angeklagte das Urteil überraschend an und verzichtete auf Rechtsmittel 
Pflegerin nutzte Bankomatkarte von betreuter Frau für eigene Einkäufe
Pflegekraft kaufte mit Bankomatkarte nicht nur Lebensmittel für alte Frau ein, sondern extra auch für sich selbst.
Helmut Steiner
Redakteur Regionalredaktion Feldbach