Zahlreiche Osterfeuer im Bezirk buhlen um Gäste
Jahr für Jahr erfreuen sich die Osterfeuer großer Beliebtheit. Damit die Feierlichkeiten sicher ablaufen, gilt es Regeln einzuhalten, beim Veranstalter und bei den Gästen.
Es lodert, knistert und gehört für viele einfach dazu. Am kommenden Wochenende werden wieder zahlreiche Osterfeuer im Bezirk für staunende Gesichter und zufriedene Veranstalter sorgen. Doch so imposant oder romantisch die Flammen auch wirken, ein unüberlegtes Feuer kann schnell zur ernsten Gefahr werden. Wer sich nicht an die Regeln hält, riskiert nicht nur saftige Strafen, sondern im schlimmsten Fall einen Feuerwehreinsatz.
Genehmigungen werden vom Bürgermeister erteilt
In Kärnten tritt, wie jedes Jahr zur Osterzeit, die Kärntner Verbrennungsverbot-Ausnahmeverordnung in Kraft. Diese sperrige Bezeichnung erlaubt es in der Nacht von Karsamstag auf Ostersonntag grundsätzlich ein Osterfeuer zu entfachen. Diese müssen jedoch dem Bürgermeister der zuständigen Gemeinde vier Tage vorher gemeldet und von ihm genehmigt werden. Verbrannt dürfen nur biogene Materialien werden, dazu zählen unbehandeltes Holz, Schilf- und Baumschnitt. Viele Osterfeuer werden von den örtlichen Feuerwehren begleitet.
Um das Feuer sicher zum Abbrennen zu bringen, gilt es einige Regeln einzuhalten. So müssen mindestens 50 Meter Abstand zu Wäldern, zu Gebäuden und zu öffentlichen Verkehrsflächen eingehalten werden. Bei der Veranstaltung sind der Wind und der Funkenflug zu beobachten, außerdem sei es wichtig, Kinder genau zu beaufsichtigen. Viele Tiere nutzen die Osterhaufen auch als Unterschlupf, daher appelliert das Land, das Brennmaterial vor dem Abbrennen noch einmal komplett umzuschichten.
Keine Einschränkungen bei den Osterfeuern
In der Stadt Villach wurden offiziell drei Osterfeuer angemeldet, in Pogöriach, Drobollach und in Vassach. „Es gibt aktuell im Bezirk kein Verbot und keine Warnung“ erklärt Stadtrat Christian Pober (ÖVP). Dennoch schaut sich die Forstabteilung der Stadt Villach die Situation tagesaktuell an und kann auch kurzfristig reagieren. Im Bezirk sei man diszipliniert, gab es bisher noch keinen Fall eines illegalen Osterfeuers, jemals. „Sollte aber jemand ein illegales Osterfeuer entfachen und das vielleicht in Waldnähe, kann das ganz schön teuer werden, dann nämlich gilt die Strafe nach dem Forstrecht.“, erklärt Pober.
Zahlreiche Veranstaltungen in den Gemeinden
In den Umlandgemeinden ist man auch bereits in den Vorbereitungen zu den Osterfeuern. Während in Velden und Finkenstein die meisten Brauchtumsfeuer gezündet werden, gibt es Gemeinden, wo es keine offiziellen Osterfeuer geben wird, unter anderem in Afritz, Feld am See, Nötsch und Ferndorf. Allen Veranstaltern bleibt nur ein sicher Ablauf ihrer Veranstaltungen wünschen.
Alle Termine zu den öffentlichen Osterfeuer in Villach
Pogöriach: ab 18 Uhr, Pontlwiese
Vassach: ab 18 Uhr, Vassacher Feld
Drobollach: ab 20 Uhr, Egger Marterl
Alle Termine zu den öffentlichen Osterfeuern in Villach Land
Erlendorf: ab 19.30 Uhr, Gemeinschaftshaus Erlendorf
Latschach: ab 18.30 Uhr, vis a vis vom Friedhofsparkplatz Latschach
Faak am See: ab 19 Uhr, Sonnhügel hinter dem Dorfteich
Höfling: Fackelwanderung ab 17 Uhr, Treffpunkt: Volitschhof, Osterfeuer anschließend
Rosegg: ab 19 Uhr, Wehranlage Rosegg/Drau
ab 20 Uhr, St. Martin/Rosegg bei der Kirche
St. Jakob im Rosental: ab 17 Uhr, Alpe Adria Platz, St. Jakob
Köstenberg: ab 18 Uhr, Sakropanigweg beim Löschteich
Lind-Rajach: ab 12 Uhr Osterschießen, 19.30 Fackelumzug, anschließend Osterfeuer, bei Skilift Fahrendorf
Selpritsch: ab 20 Uhr, bei der Selpritscher Kirche
Wernberg: ab 12 Uhr, Stauseeweg unter der Föderlacher Kirche (Entzünden des Feuers bei Dämmerung)
Arriach: Ostersonntag, 5 Uhr, Katholische Kirche ArriachK
Keine offiziellen Osterfeuer gibt es in Afritz, Bad Bleiberg, Feistritz Gail, Feld am See, Ferndorf, Fresach, Hohenthurn, Nötsch, Paternion, Stockenboi, Treffen und Weißenstein.