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Verbotenes Wunschkennzeichen: Warum „K-K14“ nicht auf die Straße darf

Der Verwaltungsgerichtshof hat das Wunschkennzeichen „K-K14“ verboten. Warum darf eine einfache Zahl wie „14“ nicht aufs Nummernschild? Eine geheime Botschaft und ein Urteil, das keinen Raum für Zweifel lässt.

Verschlüsselte Botschaften auf Auto-Kennzeichen sind verboten
© Montage Imago (Sujet)
Verschlüsselte Botschaften auf Auto-Kennzeichen sind verboten
Claudia Beer-Odebrecht
Redakteurin Bundesland-Ressort