Verbotenes Wunschkennzeichen: Warum „K-K14“ nicht auf die Straße darf
Der Verwaltungsgerichtshof hat das Wunschkennzeichen „K-K14“ verboten. Warum darf eine einfache Zahl wie „14“ nicht aufs Nummernschild? Eine geheime Botschaft und ein Urteil, das keinen Raum für Zweifel lässt.