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Das Voitsberger „U-Boot“ muss jetzt länger ins Gefängnis

Die Drogen vernebeln seine Aufnahmefähigkeit: Er meldete sich nicht beim Antigewalttraining, reagierte nicht auf behördliche Vorladungen. Jetzt wurde die bestehende Haftstrafe verlängert.

Wegen Erwerb, Konsum und Besitz von Cannabis fasst Voitsberger Gefängnisstrafe aus (Sujetbild)
© Ballguide/stefan Pajman
Wegen Erwerb, Konsum und Besitz von Cannabis fasst Voitsberger Gefängnisstrafe aus (Sujetbild)
Robert Preis
Regionalredaktion Voitsberg