OP mit 13-Jähriger ist Fall für das Justizministerium
Das Justizministerium entscheidet, ob es in dem Fall jener Chirurgin, deren 13-jährige Tochter bei einer Schädel-Operation mitgewirkt haben soll, zu einer Anklage kommt.
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Das Justizministerium muss entscheiden, ob die Chirurgin, die ihre 13-jährige Tochter bei einer Schädel-OP assistieren ließ, angeklagt wird.
Der Fall wird weiterverfolgt
Der Vorfall ereignete sich im Januar 2024, als ein 33-Jähriger nach einer schweren Verletzung ins LKH Graz geflogen wurde.
Die 13-jährige Tochter der Chirurgin soll während der Notoperation selbst Hand angelegt haben.
Eine anonyme Anzeige im April führte zur Untersuchung des Vorfalls, der laut KAGes komplikationsfrei verlief.
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