Wiener Finanzberater blitzt mit Klage gegen steirische Gemeinde ab
Für errechnetes Einsparungspotenzial wollte die „Kommunal-BeratungsgmbH“ Honorar von der Gemeinde St. Peter am Kammersberg. Urteil des Landesgerichtes Leoben liegt vor.
Der Artikel für Sie zusammengefasst
Diese Zusammenfassung wurde künstlich erzeugt. Wir
entwickeln dieses Angebot stetig weiter und freuen uns über Ihr Feedback.
Ein Wiener Finanzberater klagte gegen die Gemeinde St. Peter am Kammersberg wegen nicht bezahlter Beratungsleistungen.
Das Landesgericht Leoben wies die Klage ab und verpflichtete die Beratungsfirma zur Zahlung der Verfahrenskosten.
Der Vorwurf der Steuervergeudung wurde von der Gemeinde zurückgewiesen, da die Einsparungen als unrealistisch angesehen wurden.
Der Bürgermeister der Gemeinde war nicht befugt, den Vertrag allein abzuschließen, was im Urteil festgestellt wurde.
Die Beratungsfirma kündigte Berufung an, die nächste Instanz ist das Oberlandesgericht Graz.
Dieser Inhalt ist exklusiv für Digitalabonnent:innen der Kleinen Zeitung.
Leider lassen Ihre derzeitigen Cookie-Einstellungen den Login und damit eine Überprüfung Ihres Abo-Status nicht zu. Eine Darstellung des Inhalts ist dadurch nicht möglich.
Wir verwenden für die Benutzerverwaltung Services unseres Dienstleisters Piano Software Inc. ("Piano").
Dabei kommen Technologien wie Cookies zum Einsatz, die für die Einrichtung, Nutzung und Verwaltung Ihres Benutzerkontos unbedingt notwendig sind.
Mit Klick auf "Angemeldet bleiben" aktivieren Sie zu diesem Zweck die Verwendung von Piano und es werden über Ihren Browser Informationen (darunter auch personenbezogene Daten) verarbeitet.
Die Datenschutzinformation von Kleine Zeitung können Sie hier einsehen.