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Warum ein Bauer wegen seiner 500 Schweine zum dritten Mal hinter Gitter soll

Der Unterlammer Landwirt Gerhard Strobl darf einen Stall nicht mehr benutzen. Mit dem Zwangsmittel Beugehaft soll er dazu gebracht werden, sich an den behördlichen Bescheid zu halten. Was dahinter steckt.

Der Unterlammer Gerhard Strobl darf seinen Stall nicht benutzen, weil er baulich nachrüsten müsste. Nun muss er zum dritten Mal in Beugehaft
© Gerhard Strobl / Kleine Zeitung (Montage: KLZ)
Der Unterlammer Gerhard Strobl darf seinen Stall nicht benutzen, weil er baulich nachrüsten müsste. Nun muss er zum dritten Mal in Beugehaft
Jonas Rettenegger
Redakteur Regionalredaktion Feldbach