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2011 vom Zoll beschlagnahmt: Staat muss Kroaten 100.000 Euro zurückzahlen

Nach 14 Jahren erhält ein Kroate sein Geld zurück, das er unangemeldet über die Grenze bringen wollte. Die Beschlagnahme hätte seine Eigentumsrechte verletzt, urteilt der EGMR.

Europäischer Gerichtshof in Straßburg sah die Eigentumsrechte eines Kroaten verletzt.
© APA / Patrick Seeger
Europäischer Gerichtshof in Straßburg sah die Eigentumsrechte eines Kroaten verletzt.
Marko Petelin
Redakteur Kärnten-Ressort