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© KLZ/Philipp SchulzeVon einem Hochstand aus feuerte die Jägerin einen Schuss ab 
Nach Warnschuss: Gefährdung der Soldaten nicht erwiesen
Gutachten eines Schuss-Sachverständigen gibt auch keine genauen Aufschlüsse, was bei der rechtlichen Beurteilung aber die Jägerin entlastet.
Thomas Martinz
Redakteur Bundesland Kärnten