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Mehrere Förderwerber können Anträge stellen, aber nur bis 2000 Euro je Objekt

Noch bis Ende Februar können Anträge auf den Handwerkerbonus für 2024 eingereicht werden. Pro Wohnsitz kann ein Förderwerber nur einen Antrag stellen. Anträge mehrerer Förderwerber für dasselbe Haus oder dieselbe Wohnung sind zulässig – bis zu einer Höchstsumme.

Pro Person und Kalenderjahr darf nur ein Antrag für einen Wohnsitz gestellt werden
© KLZ / Karepa-belov
Pro Person und Kalenderjahr darf nur ein Antrag für einen Wohnsitz gestellt werden
Uwe Sommersguter
Leitung Wirtschaft Kärnten/Osttirol