Opfer könnte sich selbst in den Bauch gestochen haben
Sie habe das Messer nur gehalten, behauptet die Angeklagte am Landesgericht Graz. Ihr Lebensgefährte soll ihre Hand ergriffen und selbst zugestochen haben. Und das ist nicht einmal unwahrscheinlich.
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Angeklagte behauptet, das Opfer habe sich selbst in den Bauch gestochen.
Seit April 2023 ist die Angeklagte in U-Haft wegen versuchten Mordes.
Prozess läuft ohne Zeugen, einschließlich des Opfers, weiter.
Gutachten bestätigt Möglichkeit der Selbstverletzung des Opfers.
Opfer befindet sich in Ungarn, eine Aussage steht noch aus.
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