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Wo man im Sommer alle Hüllen fallen lassen kann

„Oben ohne“-Verbot in steirischer Therme schlägt österreichweit hohe Wellen. Juristen erklären, was in einer Hausordnung geregelt sein darf und was das Gesetz erlaubt.

Nackt in der Öffentlichkeit ist abseits von gekennzeichneten FKK-Bereichen oder im eigenen Garten kaum möglich
© stock.adobe.com / Stefan Gruber
Nackt in der Öffentlichkeit ist abseits von gekennzeichneten FKK-Bereichen oder im eigenen Garten kaum möglich