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Trotz Berufsverbot: Kärntner Mediziner bleibt auf der Ärzteliste

Kärntner Schönheitschirurg wurde vor Jahren zu Unrecht ein Kunstfehler unterstellt, Berufsverbot aufgehoben. „Pendel-Arzt“ bleibt Mitglied der Ärztekammer. VwGH-Entscheid mit Konsequenzen.

Der Wahlarzt selbst darf nicht mehr ordinieren, er kann aber eine Vertretung engagieren
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Der Wahlarzt selbst darf nicht mehr ordinieren, er kann aber eine Vertretung engagieren
Thomas Martinz
Redakteur Bundesland Kärnten