Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen. Wirtschaft & Geld Zu heiß kann es laut Gesetz nur im Büro seinArbeitgeber sind gesetzlich nicht verpflichtet, hitzefrei zu geben. Festgelegt sind erlaubte Höchsttemperaturen nur in Innenräumen. Im Freien werden bei Hitzejobs aber eine Reihe an Maßnahmen vorgeschrieben. © Sabine HoffmannStraßenbauarbeiter müssen mitunter die höchsten Temperaturen ertragenAlexander TenggWirtschaft Kärntenvor 2 Jahren10. Juli 2024 um 04:05KärntenChronik